Einwanderungsland braucht Einwanderungsgesetz

Die alternde Gesellschaft und der Fachkräftemangel lassen keine Zweifel mehr: Deutschland ist langfristig auf Einwanderung angewiesen. Doch die aktuellen Regelungen sind viel zu kompliziert, unübersichtlich und erschweren Einwanderung. Die grüne Bundestagsfraktion will das ändern und legt daher ein innovatives und zeitgemäßes Konzept vor.

Das Ziel ist es, den Bedarf an qualifizierten Fachkräften in Deutschland zu decken. Ein Einwanderungsgesetz kann Menschen auch Perspektiven jenseits des Asylsystems bieten.

UNSER KONZEPT SIEHT UNTER ANDEREM VOR:

  1. Wir führen eine Talentkarte ein. Mit ihr sollen gut qualifizierte Fachkräfte mit ihren Familien auch ohne Nachweis eines Arbeitsangebots nach Deutschland kommen können, um hier binnen eines Jahres Arbeit zu finden. Wir wollen eine Einwanderungskommission gründen, die dem Bundestag den jährlichen Fachkräftebedarf und damit die Zahl der jährlichen Talentkarten vorschlägt. Eine solche Potenzialeinwanderung ist dringend erforderlich, um Deutschland attraktiv für Fachleute zu machen. In anderen Staaten ist dies schon längst möglich. Während der Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung sollen sie hier arbeiten dürfen, um ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
  2. Die Möglichkeiten zur arbeitsplatzgebundenen Einwanderung werden liberalisiert und entbürokratisiert: Für qualifizierte und hochqualifizierte Beschäftigungen entfällt beispielsweise die Vorrangprüfung. Aber auch in anderen Bereichen – etwa bei pflegenahen Hilfstätigkeiten – wollen wir die Einwanderung erleichtern.
  3. Wir bauen den Bereich der Bildungsmigration zu einem Markenkern einer zeitgemäßen Einwanderungspolitik aus. Ziel ist, dass Menschen einfacher als bisher in Deutschland studieren oder sich hier beruflich qualifizieren zu können.
  4. Wir wollen einen sogenannten Spurwechsel ermöglichen: Wenn die Voraussetzungen des Arbeitsmigrationsrechts erfüllt sind, sollen auch ausländische Studierende und Auszubildende sowie Asylsuchende und Geduldete ihren aufenthaltsrechtlichen Status wechseln können.
  5. Wir werden das Einwanderungsrecht entwicklungspolitisch nachhaltig ausgestalten. So soll die internationale Mobilität (also die zirkuläre Migration) von Fachkräften erleichtert werden. Sie sollen in ihren Herkunftsstaaten arbeiten können, ohne dass ihnen der Verlust ihres deutschen Aufenthaltstitels droht. Wir wollen zudem die herrschende – eindimensionale – „Rückkehrpolitik“ zu einem neuen “Mobilitätsmanagement“ fortentwickeln, um so zum Beispiel das entwicklungspolitische Engagement von MigrantInnen für ihr jeweiliges Herkunftsland besser fördern zu können.
  6. Da Einwanderung und Integration zusammengedacht werden müssen, werden die Chancen auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gestärkt und das Staatsangehörigkeitsrecht liberalisiert.

Mit diesem Konzept gestalten wir Zukunft, stärken unsere Wirtschaft und bieten Menschen Perspektiven. Wir rufen alle Fraktionen auf, unser Konzept zu unterstützen.

DER GRÜNE GESETZENTWURF IM WORTLAUT

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Einwanderungsgesetzes (pdf, 4.4.2017)

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