Erststimme und Zweitstimme

Erststimme? Zweitstimme? Bei der Landtagswahl 2017 musst Du wieder Deine zwei Kreuzchen setzen und viele fragen sich „Was ist nochmal der Unterschied zwischen den beiden Stimmen? Und welche ist wichtiger?“ Wir erklären Dir hier deshalb, mit welcher Stimme Du was wählst.


Mit der Erststimme: Eine Person

Mit Deiner Erststimme wählst Du eine konkrete Person aus Deinem Wahlkreis. Das Parlament besteht aus mindestens 181 Abgeordneten. Es gibt in NRW 128 Wahlkreise. Wer in Deinem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, zieht direkt in den Landtag ein. Bei der Erststimme gilt: „Der Gewinner bekommt alles“. Nur eine Person gewinnt, alle anderen Stimmen „verfallen“.


Mit der Zweitstimme: Eine Partei

Mit der Zweitstimme entscheidest Du über die Stärke und Sitzanzahl der einzelnen Parteien im Landtag. Die weiteren (mindestens) 53 Abgeordneten ziehen nämlich über die Landesreservelisten der jeweiligen Parteien in den Landtag ein. Diese 53 Plätze werden dabei so an die Parteien verteilt, dass am Ende die Stimmenanteile im Landtag dem Verhältnis der Zweitstimmen bei der Wahl entsprechen.


Zweitstimme Grün!

Die Zweitstimme ist trotz ihres Namens wichtiger als die Erststimme, denn die Zweitstimme entscheidet darüber, wie viel Prozent der Stimmen eine Partei landesweit bekommt. Um die Zweitstimmen geht es auch bei den Hochrechnungen an den Wahlabenden. Die Zweitstimme entscheidet also darüber, wie stark die GRÜNEN im nächsten Landtag vertreten sind.

Die Zweitstimme ist dabei komplett unabhängig von der Erststimme. Auf Deinem Stimmzettel sollte deutlich erkennbar sein, wem Du Deine Erststimme und welcher Partei Du Deine Zweitstimme gibst. Wenn Du nur eine Stimme abgeben möchtest, macht das allerdings den Stimmzettel nicht ungültig.

Danke an den Landesverband NRW für die Vorlagen!

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