Wir werden die rassistische Ideologie der AfD mit demokratischen Mitteln bekämpfen

An diesem Donnerstag kommt der Landtag Nordrhein-Westfalen zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. In der neuen Legislaturperiode werden erstmals auch Abgeordnete der AfD dem NRW-Parlament angehören. Die neuen Vorsitzenden der GRÜNEN Fraktion, Monika Düker und Arndt Klocke, zum Umgang mit der AfD-Fraktion… auf Facebook weiterlesen

Die AfD ist keine demokratische Partei. Sie hetzt gegen gesellschaftliche Minderheiten und Andersdenkende. Sie spaltet, diskriminiert und vergiftet den gesellschaftlichen und politischen Diskurs. Sie gibt einfache Antworten ohne die Komplexität unseres Zusammenlebens auch nur ansatzweise mitzudenken bzw. mitdenken zu wollen. Es ist für uns GRÜNE undenkbar, dass wir all das ignorieren, nur weil sie inzwischen in zahlreichen Landesparlamenten sitzt. Das genaue Gegenteil muss der Fall sein. Für uns GRÜNE ist klar: Wir werden auf keiner Ebene mit dieser Partei kooperieren, wir werden ihre reaktionären Ideen, ihre völkische Rhetorik und ihre rassistische Ideologie mit allen uns zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln bekämpfen.

Und trotzdem ist auch klar: Wie jeder Fraktion stehen auch der AfD-Fraktion anteilsmäßig zu ihren Sitzen im Parlament auch Sitze beispielsweise in den Fachausschüssen, im Parlamentarischen Kontrollgremium oder im Schriftführerdienst zu, da hier die Zusammensetzung des Plenums spiegelbildlich wiedergegeben werden muss. Aus verfassungsrechtlichen Gründen können wir uns nicht dagegen stellen. In der aktuellen Debatte um die Besetzung des Landtagspräsidiums liegt der Fall aber anders. Es gibt keine Regelung in der Landesverfassung, dass jeder Fraktion ein Sitz in diesem Gremium zustehen muss. Der Landtag ist vielmehr frei mit Mehrheit der Abgeordneten die Anzahl der stellvertretenden Präsidiumsmitglieder und die zu wählenden Personen zu bestimmen. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat dies im Oktober 2016 anlässlich einer Klage der Piraten-Fraktion höchstrichterlich festgestellt (vgl. VerfGH 6/16).

Nun wird ins Feld geführt, dass über die Geschäftsordnung des Landtags die Anzahl der Stellvertreter*innen des Landtagspräsidenten auf drei festgelegt würde, um der AfD einen Sitz zu verwehren. Von »Hinterzimmerpolitik«, einer »Beschädigung demokratischer Gepflogenheiten« und dergleichen ist nun die Rede. Allerdings ist es in der abgelaufenen Legislaturperiode mit genau dieser Besetzung gelungen, einen Landtag zu managen, der über 38 Abgeordnete mehr verfügte. Für uns stellt sich die Frage: Warum soll das Präsidium eigentlich wachsen, wenn die Anzahl der Mandatsträger*innen in nicht unerheblichen Umfang gesunken ist?

Der Landtag wählt aus seiner Mitte in freier und geheimer Wahl eine Leitung bzw. eine Repräsentanz nach außen. Jede*r Bewerber*in muss dafür die Mehrheit der Stimmen erreichen. In Ausübung ihres Mandates sind die Abgeordneten frei, sich für oder gegen eine*n Kandidat*in auszusprechen. Dabei gibt es bei uns GRÜNEN keinen Fraktionszwang. Der AfD steht es frei, eine*n Bewerber*in zur Wahl zu stellen.

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