Ungewöhnlicher Weg eines Genehmigungsverfahren zum Bauvorhaben – Warburger Altstadt (Eisenhoitgasse)

In der Ratssitzung vom 08. Mai 2018, war unter dem Tagesordnungspunkt 3 einer Beschlussvorlage zuzustimmen (bedeutet: der Rat der Stadt Warburg muss mit einfacher Mehrheit einem Vorhaben zustimmen). Es ging um den:

Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten in der Eisenhoitgasse (hier: Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB)

Fachbereich: II – Bauverwaltung Az.: 41-18-00481-10 N

Eigentlich kein ungewöhnlicher Vorgang. Wäre da nicht sonst der gewöhnliche Weg eines jeden Bauvorhabens über die entsprechenden Gremien zu gehen. Was normalerweise bedeutet, dass die Vorlage im betreffenden Bezirksausschuss und dem Ausschuss für Planung, Umweltschutz, Landschaftspflege und Bauwesen zunächst geprüft wird, bevor abschließend eine Abstimmung im Rat erfolgt. Das ist aber in diesem Fall nicht erfolgt ist! Die Vorlage hat die Gremine Bezirksausschuss und Bauausschuss umgangen und ist dem Rat direkt zur Abstimmung vorgelegt worden. Ein sehr ungewöhliches Vorgehen der CDU in Warburg, besteht man bei Anträgen der Opposition doch immer auf die strikte Einhaltung der Gremienwege.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Verweis in die zuständigen Gremien vor Entscheidung im Rat wurde durch die Mehrheit der Union abgewiesen. Ziemlich verärgert fragen sich die Mitglieder der GRÜNEN Fraktion, ob es da zweierlei Maß in der Bewertung von Bauvorhaben gibt. Einen bitterer Beigeschmack hinterlässt zusätzlich, dass es sich ausschließlich um Eigentumswohnungen im zu errichtenden Objekt handeln soll. Wäre schön wenn beim nächsten zu genehmigenden sozialen Wohnungsbauprojekt es auch so einfach wäre – merken die GRÜNEN Warburg an!

WhatsApp Google+

Verwandte Artikel

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld