„Sichere, geordnete und reguläre Migration“ wollen die Vereinten Nationen durch den Migrationspakt international erreichen. Deutschland sollte diesen Ansatz engagiert unterstützen.
- Die Vereinten Nationen wollen einen Migrationspakt verabschieden, um Fluchtursachen zu bekämpfen, eine sichere und legale Migration zu ermöglichen sowie den Schutz und die Rechte von Migranten zu stärken.
- Für uns Grüne im Bundestag ist der Pakt ein richtiger Schritt. Wir fordern in einem Antrag die Bundesregierung auf, in Zusammenarbeit mit dem Bundestag und der Zivilgesellschaft einen ambitionierten Plan zur nationalen Umsetzung zu entwickeln.
Im Dezember 2018 soll auf einer Konferenz der Vereinten Nationen in Marrakesch der „Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ angenommen werden. Die grüne Bundestagfraktion begrüßt den UN-Migrationspakt seit langem. Es ist der erste Versuch überhaupt, sich innerhalb der Vereinten Nationen im Umgang mit Migrationsprozessen auf ein gemeinsames internationales Regelwerk zu verständigen. Mit ihm soll irreguläre Migration durch verbesserte internationale Zusammenarbeit in geordnete und reguläre Bahnen gelenkt werden. Wer sollte etwas dagegen haben?
Hauptanliegen des Migrationspaktes
Im Zentrum des Abkommens stehen fünf inhaltliche Anliegen, zu denen der Migrationspakt eine Vielzahl von Selbstverpflichtungen der Staaten enthält:
- Fluchtursachenbekämpfung
- Stärkung sicherer, geordneter und regulärer Einwanderungswege
- Grenzüberschreitende Bekämpfung von Menschenschmuggel und –handel
- Verbesserte Kooperation im Grenzmanagement
- Stärkung und Schutz der Rechte von MigrantInnen (insbesondere von Kindern und Frauen)
Er betont dabei die Einhaltung der völkerrechtlichen und insbesondere der menschenrechtlichen Verpflichtungen – etwa die der Genfer Flüchtlingskonvention oder der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Es geht nur Multinational
Es ist eine der grundlegenden Erkenntnisse, die die Weltgemeinschaft aus der Flüchtlingssituation der Jahre 2014-2016 gezogen hat: Kein Land der Erde kann solche Herausforderungen allein und nur für sich rein national bewältigen. Dies kann in Zeiten der Globalisierung nur im Zusammenwirken mit anderen Staaten gelingen.
Dass die Regierungen von Österreich, den USA und Australien bereits erklärt haben, den Pakt nicht unterzeichnen zu wollen, ist entlarvend. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fühlt sich dagegen dem multilateralen Ansatz des Migrationspaktes verbunden. Auch enthält er wichtige Forderungen an die Staaten, wie Integration gefördert werden kann, zum Beispiel durch
- die Übernahme bewährter Integrationsmaßnahmen
- verbesserte Inklusion von MigrantInnen in den Arbeitsmarkt
- Zugang zu Schulbildung und Gesundheitsversorgung
- Erleichterung von Familienzusammenführungen
- Aufdeckung von und Schutz vor Intoleranz und Diskriminierung
- Strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen und besserer Schutz der Opfer von Hassverbrechen.
Umsetzung des Migrationspaktes engagiert angehen
Wird der Migrationspakt im Dezember angenommen, sollte umgehend mit seiner Umsetzung begonnen werden. Wir fordern daher in einem parlamentarischen Antrag die Bundesregierung dazu auf, in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und der Zivilgesellschaft umgehend einen ambitionierten Plan zur nationalen Umsetzung des UN-Migrationspaktes zu entwickeln.
Zudem halten wir es für erforderlich, dass Deutschland auch international eine führende und verlässliche Rolle bei der Implementierung des Migrationspaktes einnimmt. Dazu gehört, dass Deutschland entsprechend seiner Wirtschaftskraft technische, finanzielle und personelle Ressourcen bereitstellt, um ärmere Länder dabei zu unterstützen, eine Einwanderungs- und Integrationspolitik zu entwickeln, die dem Migrationspakt gerecht wird. Außerdem streiten wir für ein modernes Einwanderungsgesetz in Deutschland, das diesen Namen auch verdient.
Kampagnen gegen den Migrationspakt
Seit Monaten sind viele Fake News im Umlauf, die mit Angstmache und bewussten Falschinformationen operieren. Grund dafür ist auch, dass die Bundesregierung lange Zeit versäumt hat, die Öffentlichkeit sachlich und transparent über den Migrationspakt zu informieren.
Fälschlicherweise wird behauptet, der Migrationspakt würde die Souveränität der einzelnen Staaten einschränken und mit ihm würde ein Recht auf Migration eingeführt. Das ist schlicht falsch.
Durch den UN-Migrationspakt wird kein „Recht auf Migration“ begründet. Es werden vielmehr Rechte von MigrantInnen auf Schutz ihrer Menschenwürde bekräftigt, die längst in anderen UN-Dokumenten enthalten oder die bereits Teil unserer Verfassungsordnung sind.
Auch die Wahrung nationaler Souveränität ist zentrales Leitprinzip des Migrationspakts. Er bekräftigt ausdrücklich „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln“.
Ein Pakt zur Stärkung der Menschenrechte
Der Migrationspakt selbst ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Gerade das kritisieren wir beim Menschenrechtsschutz als zu schwach. Hier sind mehr verbindliche Regelungen auf internationaler Ebene notwendig.
Wir Grüne im Bundestag sehen den Global Compact for Migration trotzdem als wichtigen Schritt, um Migration politisch zu gestalten und Menschenrechte zu gewährleisten. Internationale Zusammenarbeit ist der Schlüssel zur Bekämpfung von Fluchtursachen, zur geordneten Steuerung von Migration und zum besseren Schutz vor Diskriminierung, Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen.Die Staaten Europas und insbesondere Deutschland sind in der Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen, denn Menschenrechte müssen wfür alle gelten – egal wo, egal wann und egal für wen, auch im Transit, auch in Bewegung.
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