Liebe Freundinnen und Freunde in NRW,
soeben hat der Bundestag mit überwältigender Mehrheit (574 Ja, 74 Nein) das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur Grundgesetzänderung angenommen. Bei dem gestern erzielten Kompromiss für mehr Bund-Länder-Kooperation u.a. in der Bildung haben sich alle bewegt. Dem vorausgegangen waren intensive Verhandlungen im Vermittlungsausschuss, an denen Britta, als Mitglied im Vermittlungsausschuss, Katja und Kai aktiv mitgewirkt haben. Wenn am 15. März nun auch der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit dem gefundenen Kompromiss zustimmt, kann nicht nur der Digitalpakt Schule starten, auf den Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte schon viel zu lange warten, sondern es steht auch die Tür für die künftige Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich ein Stück weiter offen. Unser Ziel bleibt weiterhin die Ermöglichung umfassender Kooperation.
Bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss ist ein klassischer Kompromiss herausgekommen. Alle Seiten haben Verantwortung übernommen und sich bewegt. Wir sind froh, dass wir die Länder davon überzeugen konnten, dass es im Sinne der Bildungsgerechtigkeit gut ist, wenn die Mittel des Bundes nicht nur auf Investitionen in Beton und Hardware beschränkt sind. Neben der Bildung umfasst die heute im Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung auch den sozialen Wohnungsbau und den Regionalverkehr.
Die vorsichtige Lockerung des Kooperationsverbots, die der Bundestag heute beschlossen hat, ist ein Schritt hin zu einem modernen Bildungsföderalismus. Wir haben erreicht, dass die Bundesmittel in der Bildung in Zukunft nicht mehr nur für Sachkosten, sondern auch für besondere Ausgaben der Länder und Kommunen verwendet werden dürfen, die mit den Investitionen unmittelbar in Verbindung stehen, z.B. für Fortbildungen von Lehrerinnen und Lehrern oder auch für befristetes Unterstützungspersonal an Schulen. Beim Digitalpakt Schule könnten das beispielsweise Netzwerkadministrator*innen sein oder IT-Schulungen für Lehrkräfte, bei einem zukünftigen Ganztagsschulprogramm externe Berater*innen für Schulentwicklung oder befristete Schulsozialarbeiter*innen.
Unser Ziel war von Anfang an eine grundlegende Reform des Bildungsföderalismus, um die Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit in ganz Deutschland für alle Kinder voranzubringen. Dabei ging es uns niemals um Zentralismus in der Schulpolitik, sondern immer um die Möglichkeit zusammen zu arbeiten, wo das von Bund und Ländern gemeinsam für wichtig und nötig erachtet wird. Mit dem Kompromiss ist das Ende des Kooperationsverbots zwar nicht erreicht, aber zumindest steht die Tür für eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung für bessere Bildung ein Stück weiter offen. Unser Ziel bleibt weiterhin die Ermöglichung umfassender Kooperation.
Die Beschlussempfehlung des VA mit dem Wortlaut der GG-Änderungen findet ihr hier: https://www.vermittlungsausschuss.de/SharedDocs/auschuesse-termine/va/ergebnis/19wp/20190220-ergebnis.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Wir hoffen, diese Informationen helfen euch weiter und verbleiben mit herzlichen Grüßen
Britta Haßelmann, Katja Dörner und Kai Gehring
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