Kinderrechte im Grundgesetz festschreiben

Seit vielen Jahren setzen wir uns dafür ein, die Rechte von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich im Grundgesetz zu stärken. Die Zeit ist überfällig, doch die Koalition ist sich uneinig und lahmt in der Frage der Umsetzung. Im Jahr des 30 jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention bringen wir deshalb einen konkreten Formulierungsvorschlag in den Bundestag ein. Wir wollen klarstellen, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben: Recht auf Schutz, auf Förderung und auf Beteiligung. Die Verankerung dieser Grundprinzipien im Grundgesetz hätte eine Strahlkraft auf alle Ebenen, ob in Rechtsprechung, Gesetzgebung oder Verwaltung. Starke Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, weil sie den Staat dazu verpflichten, die Interessen von Kindern bei allen Entscheidungen mitzudenken. Das Wohl des Kindes hätte ein besonderes Gewicht bei politischen Abwägungen. Wir wollen, dass Kinder an allen Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt und ihre Interessen berücksichtigt werden und dass ihre mit dem Alter der Kinder und Jugendlichen zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit beachtet wird. So machen wir Politik für ein kinderfreundliches Land.

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