wir haben als Grüne Landtagsfraktion ein Maßnahmenpaket für mehr Transparenz und saubere Politik in NRW beschlossen – darunter den Entwurf für ein Informationszugangsgesetz, beides findet Ihr im Anhang. Gerade in dieser Zeit muss Politik alles dafür tun, um das Vertrauen in die Demokratie und die Glaubwürdigkeit der politischen Institutionen zu stärken. Alle Demokrat*innen sind dazu aufgefordert. Wir wollen die Bürgerinnen ermächtigen, als starke Zivilgesellschaft die Politik in unserem Land mitzubestimmen. Grundlage für politische Beteiligung ist der Zugang zu Information.
Die Holschuld der Bürgerinnen zu einer Bringschuld der Behörden machen
Informationen sind die Grundlage für demokratische Teilhabe. Nur wer informiert ist, kann mitreden und fundiert mitentscheiden. Wir wollen ein faires Gleichgewicht zwischen Bürgerinnen, Verwaltung und Politik schaffen. Deshalb erleichtern wir den Zugang zu amtlichen Daten und Informationen nach dem Vorbild in Hamburg und Rheinland-Pfalz.
Bisher müssen Daten und Informationen über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verlangt werden. Das Verfahren ist kompliziert, es müssen Anträge gestellt und teilweise Gebühren bezahlt werden. Viel einfacher wäre es, wenn Behörden einfach alle ihnen vorliegenden Daten im Netz bereitstellen würden – so, wie es unser Entwurf für ein Informationszugangsgesetz verlangt. Solche Regelungen finden sich in den Transparenzgesetzen in Hamburg, Thüringen und Rheinland-Pfalz. In NRW fordert der Entwurf von Mehr Demokratie e.V., dem Bund der Steuerzahler NRW und Transparency International Deutschland eine entsprechende Transparenzregelung. Behörden müssen die Daten unserem Gesetzentwurf zufolge proaktiv und nicht erst auf Antrag veröffentlichen. So verwandeln wir die Holschuld der Bürger*innen in eine Bringschuld der Verwaltung.
Welche Daten sollen veröffentlicht werden?
Mit unserem Gesetzentwurf orientieren wir uns am Open-Data-Prinzip. Sie sehen vor, dass alle Daten veröffentlicht werden, solange sie nicht personenbezogen sind oder die öffentliche Sicherheit gefährden. Auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sollen – wie auch bisher im IFG – geschützt werden. Nach unserem Gesetzentwurf unterliegen der Veröffentlichungspflicht zum Beispiel alle Beschlüsse der Landesregierung, die vollständige amtliche Statistik, aber auch Gutachten im Auftrag der Landesregierung oder öffentliche Terminpläne der Regierungsmitglieder. Der Gesetzentwurf ermöglicht auch eine wirtschaftliche Weiterverwendung der Daten. Daraus resultieren volkswirtschaftliche Vorteile, wenn beispielsweise auf Informationen aus Studien oder Gutachten direkt zugegriffen werden kann und diese nicht erneut kostenintensiv erstellt werden müssen. Auf Basis offener Daten können aber auch Unternehmen entstehen, zum Beispiel Navigations-Apps, die freie Geodaten nutzen.
Aus unserer Sicht mindestens ebenso wichtig sind neue Möglichkeiten für zivilgesellschaftliche Gruppen, das Leben in den Städten und Gemeinden zu vereinfachen oder durch Anwendungen die Demokratie vor Ort zu unterstützen. Beispielsweise kann eine anwenderfreundliche Darstellung von Parkraumdaten und Verkehrswegen darüber informieren, wie die Parkplatzsituation im Stadtgebiet ist, welche Radwege es gibt und welche Alternativen der öffentliche Personennahverkehr bietet. Oder: Durch eine bessere Darstellung von Entscheidungen und Sitzungen im Stadtrat können sich Bürger*innen einfacher ein Bild über den Stand in der Lokalpolitik bilden.
Die Daten sollen in einem zentralen Internetportal veröffentlicht werden. Die Behörden müssen dabei eine leichte Zugänglichkeit gewährleisten. Die Daten müssen durchsuchbar sein, kostenlos und in weiterverwendbaren Formaten bereitgestellt werden. Den Start des Portals sieht unser Gesetzentwurf für die Landesbehörden für den 1.1.2022 vor, wenn die Landesbehörden die elektronische Aktenführung eingeführt haben müssen. Die Kommunen erhalten eine verlängerte Frist bis zum 1.1.2025, da für sie die Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung aus dem E-Government-Gesetz nicht gilt.
Starker Datenschutz
Datenschutz ist dabei für uns zentral. Der Grundsatz „Private Daten schützen, öffentliche Daten nützen“ gilt für uns nach wie vor. Kein Mensch, keine Personengruppe oder Institution soll durch die Veröffentlichung statistischer Daten stigmatisiert werden. Neben starken datenschutzrechtlichen Leitplanken sollen deshalb veröffentlichte Daten erklärt und in einen Kontext gesetzt werden.
Transparente und saubere Politik für NRW
Der Entwurf für ein Informationszugangsgesetz ist nur ein Teil unserer Transparenzoffensive 2020. Wir wollen mehr Demokratie durch mehr Information, mehr Beteiligung und transparente Politik ermöglichen. Neben dem Informationszugangsgesetz sieht unser Maßnahmenpaket vor:
- Ein Lobbyregister beim Landtag einzuführen, in dem sich professionelle Lobbyistinnen registrieren und ihre Ziele und Auftraggeberinnen transparent machen müssen.
- Einen legislativen Fußabdruck in Gesetzentwürfen verbindlich einzuführen, mit dem klar wird, welche Interessen schon vor dem parlamentarischen Verfahren in den Entwurf eingeflossen sind. Die Stellungnahmen der Verbändeanhörung, die die Landesregierung intern vor Beginn des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens einholt, sollen veröffentlicht werden und bei größeren Gesetzesvorhaben soll eine Online-Konsultation für alle Bürgerinnen eingeführt werden.
- Wir wollen die Stelle einer oder eines Beauftragten für Demokratie und Beteiligung schaffen. Damit wollen wir ein grundlegend anderes Politik- und Verwaltungsverständnis voranbringen, das Beteiligung und interessierte Bürgerinnen als Bereicherung und nicht als Störung empfindet.
- Whistleblower*innen müssen durch Schutzklauseln im Dienstrecht geschützt werden, damit sie ohne Repressionen auf Missstände hinweisen können. Auch das ist ein integraler Bestandteil der Demokratie, die ohne saubere Verwaltung nicht funktioniert.
Demokratie lebt vom Mitmachen, sie lebt von Offenheit und Information. Sie lebt ganz besonders vom Vertrauen der Bürger*innen in die politischen Institutionen. Wir wollen mit unserem 5-Punkte-Plan Vertrauen stärken und dort, wo es verloren gegangen ist, wiederherstellen.
Der Gesetzentwurf wird im März in den Landtag eingebracht, wahrscheinlich findet noch vor der Sommerpause eine Anhörung von Expert*innen statt.
Herzliche Grüße aus dem Landtag NRW
Matthi Bolte-Richter
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