Dem Grundsatz des Tierschutzgesetzes zufolge darf niemand “einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen“ (TierSchG §1). Obgleich dieser Grundsatz tagtäglich verletzt wird, können Tiere nicht für ihre Rechte eintreten. Damit für sie vor Gericht Klage eingereicht werden kann, wurde zwischen 2007 und 2016 in einigen Bundesländern* das Verbandsklagerecht eingeführt. Tierschutzorganisationen, die ihren Sitz in einem dieser Bundesländer haben, können gegen die Nichteinhaltung von Tierschutzgesetzen (z.B. Verstößen in der Nutztierindustrie) juristisch vorgehen.
Die CDU in Nordrhein-Westfalen (NRW) möchte das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände in der kommenden Legislaturperiode abschaffen (siehe Gesetzesentwurf vom 27.1.2017). Mit dem Vorwand, dass die Verbandsklage “von den Verbänden genutzt [werde], um Vorhaben zu verzögern oder zu verhindern” vertritt die CDU eindeutig die Interessen der Tierindustrie.
Das Verbandsklagerecht ist ein Fortschritt und für die Durchsetzung der geltenden Tierschutzgesetze unbedingt notwendig! Fordern Sie mit uns und den Tierschutzverbänden in NRW den Erhalt der Verbandsklage für Tierschutz, damit wir gegen gesetzwidrige Praktiken und Verstöße in der Nutztierindustrie gerichtlich vorgehen können. Bitte unterschreiben Sie die Petition an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, in der wir sie und die SPD-Fraktion im Landtag auffordern, sich zum Verbandsklagerecht zu bekennen und im Falle einer Koalition mit der CDU den Gesetzesentwurf fallen zu lassen.
Danke, dass Sie Tieren eine Stimme geben!
*Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein
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