Die Abkürzung AfD hatte auf dem Plakat der 73-jährigen Berlinerin eine andere Bedeutung als üblich: »A bartig, F ies, D ämlich« war dort zu lesen. Und das mitten in der von der AfD angemeldeten Demo! Das passte der Partei nicht, und sie bat die Polizei, die Frau zu entfernen.
Gerade wurde die mehrfach ausgezeichnete und Anti-Nazi-Aktivistin Irmela Mensah-Schramm von der Polizei in Gewahrsam genommen #B2705 pic.twitter.com/54VKsccpJr
— ENDSTATION RECHTS. (@ER_MV) 27. Mai 2018
Was dann passierte, war keine Glanzstunde des Rechtsstaats: Die Frau sollte gehen, weigerte sich und wurde in Handschellen abgeführt. Das dürfte in hohem Maße illegal gewesen sein.
Schon 1991 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss 1 BvR 772/90 klargestellt, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit auch die Teilnehmer vor staatlichen Eingriffen schützt, die das Ziel einer Versammlung ablehnen und das in der Versammlung zum Ausdruck bringen wollen. Die Beteiligung an einer Versammlung setze keine Unterstützung des Versammlungsziels voraus, sondern erlaube Protest.
Die Grenze sahen die Richter dort, wo jemand mit Gewalt eine Demo sprengen will – was die 73-Jährige aber gar nicht gekonnt hätte. Mit ihrer Festnahme hat die Berliner Polizei den Rechtsstaat blamiert.
Ein Kommentar von Christian Althoff in der Westfalen-Blatt vom 28.05.2018
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