Turnusmäßig informierte im März 2018 der Kreis Höxter den Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales über die Antragszahlen nach dem Bundesteilhabegesetz. Die stetig leicht steigende Anzahl von Anträgen der letzten Jahre nahm die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Anlass, genauer hinzuschauen und die Kreisverwaltung zu befragen, wie sich die Gruppen der Leistungsbezieher und die unterschiedlichen Leistungsarten in den letzten drei Schuljahren im Kreis Höxter zusammensetzten.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass fast 13 Prozent der Schüler im Kreis Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetzt erhalten.
In den Schuljahren 2014/15 bis 2016/17 besuchten durchschnittlich 21.276 Schüler zwischen 6 und 18 Jahren Schulen im Kreis Höxter. Von diesen haben durchschnittlich 2.749 einen Antrag nach dem Bundesteilhabegesetzt gestellt und bewilligt bekommen. Die absoluten Schülerzahlen und Antragssteller unterlagen dabei nur geringen Schwankungen.
Die Fragen nach Anzahl der möglichen Anspruchsberechtigten im Verhältnis zu tatsächlichen Beziehern konnte aufgrund der Komplexität noch nicht abschließend geklärt werden. Möglich ist, dass noch nicht alle Berechtigten nach dem Teilhabegesetz entsprechende Leistung auch beziehen oder beantragt haben und somit die Gesamtzahl der Leistungsbezieher noch steigen könnte.
„Das Einkommen von Familien und die Chancen von Kindern sind in Deutschland ungerecht verteilt. Auch in unserem wohlhabenden Landkreis haben Familien oft nicht genug Geld für ein gutes Leben. Mindestens 2.749 Kinder leben in prekären Lebenssituationen und sind auf Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetzt angewiesen“, stellt Gisbert Bläsing, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kreistag, fest „Besonders Kinder von Alleinerziehenden sind oft arm. Wir GRÜNEN wollen die zu hohe Kinderarmut auch auf Kreisebene bekämpfen und dafür sorgen, dass alle Kinder gleich gute Chancen im Leben erhalten.“
Dazu gehört bezahlbarer Wohnraum genauso wie eine bedürfnisorientierter Nahverkehr und Investitionen in soziale Projekte vor Ort in den Kommunen. „Nur so können wir die Zahlen langfristig verbessern“, ergänzt Gisbert Bläsing.
Zum Hintergrund einige ergänzende Erläuterung zum Bundesteilhabegesetz
Um Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetzt zu erhalten, müssen Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ihre Anträge im Jobcenter des Kreises Höxter einreichen. Anträge auf Bildung und Teilhabe von Wohngeldempfängern, Kinderzuschlagsberechtigten, Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfängern nach dem 3. u.4. Kapitel des SGB XII und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn es sich um Analogberechtigte ( § 2 Abs. 1 AsylbLG ) handelt, werden vom Kreis Höxter – Abteilung Finanzielle Hilfen und Schule – bearbeitet.
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