Inklusion in den Arbeitsmarkt weiterentwickeln – Gleichwertigen Zugang ermöglichen

Die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK) jährt sich in diesem Jahr zum zehnten Mal. Dies bietet Anlass, sich der aktuellen Lebens- und Arbeitssituation von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zu befassen, getroffene Maßnahmen zu evaluieren und Verbesserungen anzustreben.

Trotz einiger Verbesserungen besteht noch immer kein gleichberechtigter Arbeitsmarktzugang für behinderte Menschen, wie ihn Artikel 27 der UN-BRK vorsieht. Dies schlägt sich in der stagnierenden Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung nieder, die in NRW mit 13,1 Prozent deutlich über der allgemeinen Arbeitslosenquote von 7,4 Prozent liegt. Die Zahlen zeigen, dass die Landesregierung dem Anspruch der UN-BRK, einen gleichberechtigten Zugang zum Allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen, nicht gerecht wird.

Wir fordern die schwarz-gelbe Landesregierung daher mit unserem Antrag „Inklusion in den Arbeitsmarkt im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention weiterentwickeln – Gleichwertigen Zugang ermöglichen“ auf, die bestehenden Instrumente kritisch auf ihre Wirkungsfähigkeit zu prüfen und anzupassen, damit möglichst viele Menschen mit Behinderung eine Beschäftigung im Allgemeinen Arbeitsmarkt finden. Dabei konzentrieren wir uns insbesondere auf folgende Aspekte:

Obwohl den Übergang aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in den Allgemeinen Arbeitsmarkt nur wenige Menschen schaffen, hält die Landesregierung an ihnen in der bestehenden Form fest. Wir fordern, gemeinsam mit den involvierten Akteuren ein Konzept zur Verbesserung der inklusiven Ausrichtung der Werkstätten zu entwickeln und deren Orientierung am Allgemeinen Arbeitsmarkt zu stärken. Über die Schaffung von sogenannten Außenarbeitsplätzen hinaus muss eine bessere Förderung alternativer Modelle angestrebt  werden, die die Eingliederung in den Allgemeinen Arbeitsmarkt zum Ziel haben.

Zweitens müssen mehr Unternehmen dafür gewonnen werden, Menschen mit Behinderung einzustellen. Statt sie mit Sanktionen dazu zwingen zu wollen, sollte vor allem auf Beratung gesetzt werden. Unternehmen muss dabei geholfen werden herauszufinden, wo der eigene Betrieb Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen kann. Dann profitieren Betroffene sowie die Unternehmer selbst. Handlungsbedarf sehen wir auch bei öffentlichen Vergabeverfahren. Die zuständigen Stellen sollten stärker dafür sensibilisiert werden, ihre Ausschreibungen für Inklusionsbetriebe attraktiv zu gestalten.

Drittens bietet das Bundesteilhabegesetzes (BTHG) mit dem „Budget für Arbeit“ eine Grundlage für die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die es weiter zu verbessern gilt. So fordern wir, die Fördersumme des Lohnkostenzuschusses für Unternehmen zu erhöhen, ohne dass dies zu einer Mehrbelastung der Landschaftsverbände führt. Zudem haben noch zu wenige Menschen mit Behinderung Zugang zu individuellen Arbeitsassistenzen.

Inklusionsbetriebe können Menschen helfen, am Allgemeinen Arbeitsmarkt teilzunehmen. Das bisherige Förder- und Zuschusssystem muss an die individuellen Bedarfe der Leistungsberechtigten angepasst werden und den Landschaftsverbänden die Finanzierung erfolgsversprechender Integrationsprojekte ermöglichen.

Zahlen zur Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in NRW

Vor der Einbringung unseres Antrags haben wir einen Bericht zur Arbeitsmarktsituation und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und zu Angeboten im Arbeitsmarkt eingefordert. Hier findet ihr einige Zahlen aus dem Bericht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), auf die wir im Antrag Bezug nehmen:

Aktuelle Beschäftigungsquote der Menschen mit Behinderung in NRW: (2018) Jeweils 5,2 % in 2017, 2016 und 2015  
Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung in NRW (2018) durchschnittlich 47.077 schwerbehinderte Menschen waren arbeitslos gemeldet Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung  13,1 % Arbeitslosenquote in NRW Allgemeiner Arbeitsmarkt 7,4% .
Inklusionsbetriebe (2018): 304 Betriebe mit 7.491 Arbeitsplätzen, davon 3.911 schwerbehinderte Menschen
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (01.01.2019) 104 Werkstätten  80.918 Beschäftigte (0,82 % mehr gegenüber dem Vorjahr).  

Den vollständigen Bericht der Landesregierung findet Ihr hier.

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