Gehölzschnitt an der B7 weiter Streitpunkt

Auf jeden Fall ist der Gehölzschnitt an der B7 wirklich nicht schön anzusehen. Die GRÜNEN Warburg haben, auf Drängen vieler Bürgeranfragen,  im entsprechenden Ausschuss der Stadt Warburg nochmal deutlich gemacht, dass ein Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen dazu gesucht werden soll. Der Vollständigkeit halber, hier schon einmal die entsprechende “Hinweise für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen”

Download: Richtlinien zur Gehoelzpflege NRW

Galerie Gehölzschnitt B7 Januar 2018

Leserbrief: Gehölzrückschnitt an der Bundesstraße 7

Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt Eingriffe in Natur und Landschaft nur in Ausnahmefällen. Dies gilt auch mit entsprechenden gesonderten Richtlinien und Erfordernissen für den Landesbetrieb Straßen.NRW. Aber was passiert derzeit an den Trassen der Verkehrswege? Sind diese radikalen Rückschnittmaßnahmen mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben oder mit den Grundsätzen für einen ökologischen Landschaftsbau oder mit den Vorgaben für Naturschutz vereinbar? Nach den aktuellen Richtlinien des Verkehrs- und Umweltministeriums NRW soll das derzeit praktizierte abschnittsweise »auf den Stock setzen« der Gehölze entlang von Bundes- und Landesstraßen ab sofort durch eine selektive Durchforstung der Bestände ersetzt werden. Außerdem soll ein konkreter Planungsablauf Organisation und Durchführung der Gehölzpflege regeln.

Warum wird so massiv in die straßenbegleitende Begrünung eingegriffen und erfährt das Landschaftsbild damit eine radikale Veränderung? Hecken und Bäume fallen dieser, entlang der Verkehrswege durchgeführten intensiven Gehölzpflege zum Opfer. Von einem fachgerechten Verjüngungsschnitt oder einem systematischen Vorgehen ist nichts erkennbar. Zahlreiche Spaziergänger, Anlieger und Naturschützer sind entsetzt über den Kahlschlag.

Aus meiner Sicht sind die radikalen Rückschnittmaßnahmen umstritten, denn auf welcher Grundlage Bäume gefällt oder ganze Trassen bereinigt wurden, ist unklar. Ich denke, ausnahmslos in allen Fällen handelt es sich nicht um kranke Bäume oder gar Totholz und nur im geringen Maß um eine Verkehrswegesicherungspflicht der Straßenbehörde.

Naturschutzgesetze sind mit der Zielsetzung geschaffen worden, Naturräume für wildlebende Tiere wie Vögel und Insekten zu schützen. Zudem steht der massive Gehölzrückschnitt im Widerspruch zu Bestrebungen der Kommunalpolitik, artenreiche und insektenfreundliche Biotope zu erhalten und zu fördern. Ein weiteres Argument für den Erhalt einer straßenbegleitenden Begrünung führen Klimaschützer an. Fachleute schätzen die positive Eigenschaft von Sträuchern und besonders von Bäumen nicht nur als natürliche Lärmschutzhecken zu Wohngebieten, sondern weil sie wenigstens einen Teil des Feinstaubs aus der Luft filtern.

Warum der Landesbetrieb aber alles abrasiert, verstehe ich als Naturfreund und Anwohner nicht. Entlang der Straße wurden nicht nur wichtige Heckengehölze, sondern auch junge Bäume abgesägt. Dass der massive Rückschnitt der Verkehrssicherheit dient, ist so nur sehr schwer begründbar. Ein Beispiel dafür ist der im Sommer 2017 erfolgte Rückschnitt von Ahornbäumen an der B 7 am Ortsausgang Ossendorf in Richtung Rimbeck. Diese wurden radikal gestutzt und unsachgemäß zurückgeschnitten. Eine Schande.

Radikaler Gehölzrückschnitt, Bestandsverjüngung- und erhaltung oder auf den Stock setzen, das alles kann der Verkehrssicherheit dienen aber wichtig ist eine fachgerechte Arbeit mit Augenmaß im Sinne eines verantwortlichen Naturschutzes.

Leserbrief an die Westfalen-Post zum Bericht vom 4. Jan. 2018

Reinhold Kaufmann – Warburg

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