Das Bundesverwaltungsgericht macht den Weg frei für Diesel-Fahrverbote. Der Vorsitzende Richter in Leipzig, Andreas Korbmacher, wies die Revisionen der Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurück. Damit hat die Deutsche Umwelthilfe mit ihrer Klage Erfolg, mit der sie die städtischen Behörden in Stuttgart und Düsseldorf verpflichten will, die Luftreinhaltepläne nachzubessern und darin ein Fahrverbot für bestimmte Pkw zu verankern.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Kommunen grundsätzlich Fahrverbote für ältere Dieselautos verhängen können.
Konkret betroffen wären Dieselfahrzeuge, die nur die Abgasnorm Euro 5 oder schlechter erfüllen, sowie Benziner mit Euro 2 oder schlechter. Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 und Benziner mit Euro 3 oder besser dürften weiterhin uneingeschränkt in allen deutschen Innenstädten fahren…
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Das bedeutet…
Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, hieß es in Leipzig. Revisionen gegen Urteile der Vorinstanzen wurden zurückgewiesen. Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. In Stuttgart seien Fahrverbote nicht vor dem 1. September 2018 möglich. Außerdem solle es Ausnahmen geben, aber keine finanzielle Ausgleichspflicht.
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