Parteienfinanzierung: Gemeinsame Klage in Karlsruhe

Parteien müssen gut ausgestattet sein, um ihrem Auftrag und ihren Aufgaben nachzukommen. Aber es gibt eine besondere Begründungs- und Darlegungspflicht dafür, wenn man den Rahmen der Parteienfinanzierung verändert. Und genau das hat die große Koalition mit ihrem dreisten Verfahren nicht gemacht: Wir hatten ungefähr 12 Tage Beratungszeit von der Einbringung bis zur Verabschiedung des Gesetzes, wir mussten innerhalb von vier Tagen Sachverständige benennen. Von den Sachverständigen haben wir sehr kritische Rückmeldungen zu diesem Gesetzentwurf bekommen, dennoch hat die Koalition aus Union und SPD sich entschieden, dieses Verfahren durchzuziehen. Es gibt erhebliche Mängel am jetzt beschlossenen Gesetz. Wir glauben, dass hier dem Anspruch, den das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auferlegt hat, nicht nachgekommen wird. Gerade weil uns die Arbeit der Parteien so bedeutend ist und als elementarer Bestandteil unserer Demokratie gesehen wird, dürfen wir dieses Gesetz so nicht akzeptieren und wählen diesen Rechtsweg jetzt gemeinsam.

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