Grüne Fraktion kämpfen gegen ‘Steingärten’ für Grünflächen

Mit dem Antrag sehen wir GRÜNEN in Warburg einen weiteren Baustein, dem ungebrochenen Rückgang von Arten, genetischer Vielfalt und Verlust von Lebensräumen zu begegnen und geschädigte Ökosysteme zumindest nicht weiter zu vernichten.

Insbesondere in Neubaugebieten nehmen die versiegelten Flächen durch sogenannte Steingärten mehr und mehr überhand. Das unterdrückt jede Form natürlicher Vegetation und gefährdet das ökologische Gleichgewicht.

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antrag zur Gestaltung der nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke gem. § 8 (1) BauO NRW

Beschlussantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen folgende bauplanrechtlichen Regelungen generell in die zu beschließenden Festsetzungstexte aufzunehmen:

• Nicht überbaubare, aber nicht bebaute Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten

• Die Anlage und flächige Abdeckung von gärtnerisch anzulegenden Flächen mit Mineralstoffen (Kies, Wasserbausteine o. ä.) oder Kunststoffen ist – außer für Wege und Zufahren wirksam auszuschließen

Begründung:
Mit diesem Antrag sehen wir einen weiteren Baustein, dem ungebrochenen Rückgang von Arten, genetischer Vielfalt und Verlust von Lebensräumen zu begegnen und geschädigte Ökosysteme zumindest nicht weiter zu vernichten.

Wir freuen uns, dass als Folge von Ratsbeschlüssen im letzten und diesem Jahr mehrere Blühflächen im Stadtgebiet und den Ortsteilen angelegt wurden, außerdem dass an einigen Stellen nicht mehr so häufig, sondern weniger und zeitlich versetzt gemäht wird, so dass immer wieder Pflanzen zum Blühen kommen können. Viele Stellen in der Stadt, Randlagen, Straßen und Parkbereiche wurden mit Blühflächen aus einheimischen und gezüchteten Blumen schnell und auf einfache Weise wieder attraktiv und bunt gestaltet. So leisten wir einen Beitrag, dass Falter, Schmetterlinge, Käfer, Bienen und Hummeln Nektar und Futter finden.

Leider lässt sich insbesondere – aber nicht nur – in Neubaugebieten ein gegenteiliger Trend beobachten. Private Flächen werden zunehmend versiegelt, mit Schotterflächen geschmückt und mit Gabionen umzäunt. Damit auf diesen Flächen nichts mehr keimt, werden diese vorab mit wasser- und lichtundurchlässigen Folien belegt. Aufkeimende Pflanzen zudem mit entsprechenden Mitteln vernichtet.

Das Bundesumweltministerium fordert die Kommunen auf, „den Flächenverbrauch einzudämmen und zugleich mehr und höherwertige Naturflächen in den Städten zu schaffen: In privaten Gräten, Stadtparks … auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Stadtnähe… auf Brachen mit Spontanvegetation. Das alles ist Grundlage unserer urbanen Lebensqualität, ermöglichte Naturerfahrung und sorgt für ein besseres Ökologisches Gleichgewicht.“

Biodiversität steht für Vielfalt, der Begriff umfasst alle Tier- und Pflanzenarten.

Wir wollen für die Hansestadt Warburg als Kommune vorangehen und mit einer integrierten Sicht- und Handlungsweise die Erhaltung und Erlebbarkeit der biologischen Vielfalt verbessern. Besonders als Stadt, die sich der Erd-Charta verpflichtet hat, tragen wir Verantwortung für die heimische Artenvielfalt.

Mit diesem Schritt wollen wir die Bedeutung der biologischen Vielfalt im Bewusstsein unserer Bürgerinnen und Bürger weiter stärken.

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Tatsächlich spricht vieles gegen Steingärten:

  • Artenvielfalt: Für viele Wildtiere, darunter auch Singvögel, Schmetterlinge, Bienen und Hummeln, sind Gärten wichtige Refugien. Denn sie bieten – im Idealfall – mit ihrer Pflanzenvielfalt Nahrung, Unterschlupf, Kinderstube für Tiere, die in den monotonen, von der industriellen Landwirtschaft geprägten Landschaften nicht überleben können. Für sie sind darum naturnahe, strukturreiche Gärten besonders wichtig. Steingärten bieten höchstens Mauerasseln einen Unterschlupf.
  • Pflegeaufwand: Viele lassen Steingärten anlegen, weil sie glauben, damit ein für alle Mal die lästige Gartenarbeit los zu sein. Das mag auf das erste Jahr zutreffen. Langfristig allerdings lagern sich zwischen den Steinen und in den Fugen altes Laub und Samen ab, suchen sich Flechten, Moose und Wildkräuter ihren Weg – auch durch Plastik-Sperrschichten. Ein bequemes Jäten zwischen den Steinen ist dann schwierig. Und das Spritzen mit Unkrautvernichtern schadet Kleinstlebewesen und vergiftet das Grundwasser.
  • Stadtklima: Hinzu kommt, dass Steingärten sich im Sommer stärker aufheizen als naturnahe Gärten. Die in den Steinen gespeicherte Wärme wird über Nacht abgegeben und wirkt so der erfrischenden Abkühlung entgegen. Der Boden kann kein Wasser speichern und es fehlen große Pflanzen, die Schatten spenden.
  • Rechtslage: Und noch etwas spricht gegen Steingärten: Sie sind jetzt schon verboten. Davon ist zumindest der Betreiber der Facebook-Seite GaertenDesGrauens überzeugt, der sich gegen den sterilen Trend engagiert und Fotos von besonders abschreckenden Beispielen sammelt. Tatsächlich finden sich in den Landesbauordnungen Vorschriften, die eine Steinwüste als (Vor-)Garten gar nicht zulassen. „Nicht überbaute Flächen“, heißt es demnach in vielen Bauordnungen, müssen „begrünt oder bepflanzt“ werden. Der Betreiber von “Gärten des Grauens” hofft nun, dass dieser Hinweis an die Stadtverwaltungen seine Aufklärungkampagne überflüssig machen könnte.

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